Kirchenaustritt

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Der Austritt aus der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn bedeutet einen Rückzug aus unserer kirchlichen Gemeinschaft und ein Verzicht darauf, kirchliche Amtshandlungen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig beendet die austretende Person ihre Unterstützung der vielfältigen seelsorgerlichen, spirituellen, sozialen und kulturellen Aufgaben, welche die Reformierte Kirche lokal und weltweit wahrnimmt.

Die Gründe für einen Kirchenaustritt können sehr verschieden sein: Enttäuschende Erfahrungen in unserer Kirchgemeinde, eine grundsätzliche Distanz zur Institution Kirche oder zu Glaube und Religion im Allgemeinen.

Wir unsererseits versuchen, die Menschen durch alle Lebenslagen zu begleiten sowie Bedürfnisse nach Gemeinschaft, Spiritualität, Bildung und Kultur zu erfüllen. Dabei möchten wir offen auf die Fragen eingehen, welche die Menschen heute beschäftigen. Darum bedauern wir es sehr, wenn wir jemanden mit unserem Angebot nicht – oder nicht mehr – erreichen können.

Wir gehen davon aus, dass Austretende sich ihren Schritt reiflich überlegt haben. Darum respektieren wir diese Entscheidung. Wir sind aber jederzeit offen für Kritik und für klärende Gespräche, falls dies gewünscht wird.

Eine erneute Aufnahme in die Reformierte Kirche ist jederzeit möglich.

Für einen Kirchenaustritt ist kein Formular notwendig. Ein formloser Brief an unsere Verwaltung mit der Austrittserklärung, Absenderadresse, persönliche Angaben und Unterschrift reicht, ein Einschreiben ist nicht nötig. Der Austritt wird mit dem Empfang des Austrittsschreibens wirksam, der Kirchgemeinderat nimmt an seiner nächsten Sitzung davon Kenntnis. Die Einwohnergemeinde wird durch unsere Verwaltung informiert.