Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlungen werden einberufen, sooft es die Geschäfte erfordern, jedoch immer im ersten Halbjahr zur Verabschiedung der Rechnung und im zweiten Halbjahr zum Beschluss des Budgets und des Kirchensteueransatzes.

Nächste Versammlung am

5. Juni 2025, 19.30 Uhr

Kirchgemeindehaus, Uttigenstrasse 31a, 3661 Uetendorf

Die Versammlung wird durch den Kirchgemeinderat mindestens 30 Tage im Voraus mit der Publikation im amtlichen Anzeiger einberufen. In der Einladung werden Tag, Zeit, Ort der Versammlung und die Verhandlungsgegenstände bekannt gegeben. Die Versammlungen werden so angesetzt, dass sie von möglichst vielen Stimmberechtigten besucht werden können.